Arbeitstage, wie berechne ich diese ?
Zum Beispiel bei der Geltendmachung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist für die durchgeführten Fahrten die Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr wichtig.
Es kann wie folgt gerechnet werden:
Kalenderjahr entspricht 365 Kalendertage
abzüglich
Anzahl Samstage und Sonntage (nur wenn arbeitsfrei)
abzüglich
Anzahl Feiertrage (bundesweit zwischen 12 und 14)
abzüglich
genommene Urlaubstage
abzüglich
Fehltage wegen Krankheit u.a.
= Arbeitstage x Entfernungskilometer x 0,30 €/km = Entfernungspauschale jährlich für Anlage N zur Einkommensteuererklärung = Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Einige Finanzämter akzeptieren pauschal 235 Arbeitstage ohne Nachweis und nähere Überprüfung. Den Ansatz kann man versuchen. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung.