Hochwasser und Steuern
Allgemein anerkannt sind nachstehende steuerliche Erleichterungen:
-Anpassung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
-Stundung fälliger Steuern
-Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge
-keine negativen Auswirkungen bei zerstörten Buchführungsunterlagen und sonstigen steuerlichen Aufzeichnungen.