Unternehm/er/ensberatung/Private Haushalte
Zu den sogenannten "vereinbaren Tätigkeiten" eines Steuerberaters gehört die "Betriebswirtschaftliche Beratung" (Betriebsberatung/Wirtschaftsberatung) oder auch als "Unternehmensberatung" bezeichnet.
Diese Dienstleistung wird von uns für Unternehmer oder Unternehmen und für private Haushalte erbracht.
Wir unterscheiden die
-Unternehmensaufbau-
-Unternehmensausbau-
-Unternehmensaufgabe-
Beratung.
In den jeweiligen Stufen geht es zum Beispiel um Existenzgründungsfragen (Unternehmensaufbau) oder Fragen des Rechnungswesens, zu Investitionen und deren Finanzierung, Controlling (Unternehmensaufbau) oder der Nachfolgeplanung (Erbschaften, Schenkungen, Verkäufe) -Unternehmensaufgabe-.
Die privaten Haushalte sind den Unternehmen/Betrieben verwandte Wirtschaftseinheiten und werden im vorgenannten Sinne beraten.